AGB'S - YOGA AFFAIRS STUDIO MANNHEIM

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von in YOGA AFFAIRS STUDIO MANNHEIM – O7, 20 (Kunststraße) – 68161 Mannheim

 

Diese AGB gelten für jegliche Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote von YOGA AFFAIRS unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

 

1. Angebote von YOGA AFFAIRS STUDIO MANNHEIM

1) UNLIMITED-Verträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedbeitrages zur Nutzung des im UNLIMITED-Vertrag näher definierten Angebotes von YOGA AFFAIRS berechtigen. Sie sind zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar oder verlängern sich mangels Kündigung automatisch.

2) Einzelkarten berechtigen den Teilnehmer zur einmaligen Teilnahme an einem Kurs am Tag des Kaufs. Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (10er Karten u.ä.). Eine Kündigung ist nicht möglich. Mehrfachkarten sind durch eine festgelegte Gültigkeitsdauer zeitlich befristet.

3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von YOGA AFFAIRS enthalten sind wie Einzelunterricht, Workshops u.a. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

 

2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von YOGA AFFAIRS die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

 

3. Beginn und Ende der Unlimited-Verträge, Kündigung

1) Unlimited-Verträge (§ 1 Abs.1) werden nach konkreter Vereinbarung im Unlimited-Vertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 1, 6 oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 6 Monaten der 15.03.2014 als Vertragsbeginn vereinbart, so endet die Grundlaufzeit mit Ablauf des 14.09.2014.

2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden. Verträge mit einer Grundlaufzeit von einem Monat verlängern sich nicht automatisch.

3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4) Dem Unlimited-Kunden steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines/ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

5) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig! Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte Adresse von YOGA AFFAIRS zu richten.

6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich. Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach §2 Abs.1 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

 

4. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mit-geteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist YOGA AFFAIS durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.

2) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von YOGA AFFAIRS nicht benutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

 

5. Kursbelegung, Voranmeldung, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

1) YOGA AFFAIRS ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Be-grenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

2) Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist YOGA AFFAIRS berechtigt, in zumutbarem zeitlichem Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Einführung der Voranmeldung wird durch Aushang bekannt gemacht.

3) YOGA AFFAIRS ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt. Während der Schulferien in Baden-Württemberg bietet YOGA AFFAIRS ein reduziertes Kursprogramm an.

4) YOGA AFFAIRS ist im Rahmen des Absatzes (3) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von zwei Monaten durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von vier Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

5) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solchen vorgenannten Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.

6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umatzsteuer

1) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse, Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

2) Der Unlimited-Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer des Unlimited-Vertrags zu zahlen.

3) Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig.

4) Der Unlimited-Vertragspartner verpflichtet sich, YOGA AFFAIRS zum Zwecke der Zahlung der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten. Änderungen der Kontoverbindung sind YOGA AFFAIRS unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich festgelegt.

5) YOGA AFFAIRS ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen unter Beachtung von § 315 BGB zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten YOGA AFFAIRS mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Abs. 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu, § 3 Abs. 5 gilt entsprechend.

6) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist YOGA AFFAIRS berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

7) Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift kann YOGA AFFAIRS eine Kosten- Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 10,00 verlangen.

 

7. Haftung

1) YOGA AFFAIRS haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) YOGA AFFAIRS, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; die Haftung von YOGA AFFAIRS in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

2) Darüber hinaus haftet YOGA AFFAIRS, auf die Höhe typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die YOGA AFFAIRS oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt YOGA AFFAIRS keine Haftung.

 

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von YOGA AFFAIRS ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber YOGA AFFAIRS.

 

9. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, YOGA AFFAIRS schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

 

10. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von YOGA AFAIRS nur zu nutzen, wenn der Nutzung keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

 

11. Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.

 

12. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten (Workshops, Specials, Sonderveranstaltungen oä)

Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3) durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist YOGA AFFAIRS berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.


Online-Anmeldung und Zahlungsmodalität:
Mit einer Buchung werden unsere AGBs akzeptiert. Eine Anmeldung zu einem Workshop ist beidseitig verbindlich. Der Teilnehmer hat ein Anrecht auf einen Platz beim jeweiligen Workshop und YOGA AFFAIRS auf den fälligen Rechnungsbetrag.
Nach Absenden der Online-Anmeldung erfolgt eine Email-Bestätigung mit allen weiteren Informationen. Wir bitten, den fälligen Rechnungsbetrag umgehend nach Erhalt der Anmeldung auf das genannte Konto zu überweisen. Sollte es sich um eine sehr kurzfristig (ab drei Tage vor Workshopbeginn) Anmeldung handeln, kann auch bar vor Ort bezahlt werden.

Erstattungsmodalität/Stornierungen:
Solltest der Teilnehmer nicht am Workshop teilnehmen können, kann er seinen Platz an eine andere Person übergeben. YOGA AFFAIRS wird rechtzeitig per Email darüber informiert (mindestens 5 Stunden vor Workshopbeginn).


Bei einer schriftlichen Stornierung (per Email/Post) bis acht Wochen vor Workshopbeginn wird die Anmeldegebühr abzüglich 10€ Bearbeitungsgebühr erstattet. Ab acht Wochen bis vier Wochen vor Workshopbeginn erhält der Teilnehmer 50% des kompletten Workshopbeitrags zurück. Innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn des Workshops ist eine Erstattung des Workshopbeitrags ausnahmslos ausgeschlossen, auch bei Vorlage eines ärztlichen Attestes.

Gutschriften o.ä. sind nicht möglich.


YOGA AFFAIRS behält sich vor, bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krankheit des Dozenten o.ä.) oder dem Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl den Workshop zeitlich zu verlegen, einen Ersatz-Lehrer zu stellen oder den Workshop abzusagen. Bei einer zeitlichen Verlegung des Workshops können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme am Ersatz-Termin oder einer Rückerstattung der bereits geleisteten Workshopgebühr wählen.

Sollte der Workshop von YOGA AFFAIRS aus ersatzlos abgesagt werden, erstatten YOGA AFFAIRS die Workshopgebühr zu 100% zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche wie z.B. Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage eines Workshops, bestehen nicht.

 

13. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrage sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2) Als Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung wird Mannheim vereinbart.

3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.